Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
- Durchblick im Fachchinesisch
- Rund um Immobilie und Finanzierung
- Von der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bis zur Zwischenfinanzierung
Lexikon - Vorkaufsrecht
Unser Lexikon soll Ihnen helfen, das "Fachchinesisch" der Baufinanzierung besser zu verstehen. Suchen Sie direkt über Anklicken des Anfangsbuchstabens.
Wissenswertes zum Nachschlagen
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VorkaufsrechtEin Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen. |





