Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Zur Absicherung von Familie und Immobilie

  • Die optimale Ergänzung zur Finanzierung
  • Sicherung von finanziellen und persönlichen Risiken
  • Günstige Angebote

Schutz für Sie und Ihre Immobilie: Absicherung für Immobilienbesitzer

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Als Immobilienbesitzer haften Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Durch einen lockeren Dachziegel oder nicht geräumte Gehwege kann schnell ein Unfall passieren, der zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann.

CosmosDirekt Versicherungsangebote unseres Partners CosmosDirekt - Die Versicherung.

Die Leistungen von CosmosDirekt sind Ihre Vorteile


  • Bis zu 10% Laufzeit-Rabatt
  • Grundsätzlich sofortiger Versicherungsschutz ab Antragseingang
  • Schnelle & einfache Schadenregulierung mit 24h-Schadenservice
  • Bei Schaden Geld in 7 Tagen, sonst 50 € extra für Sie

Beitrag berechnen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Verantwortung jedes Haus- und Grundbesitzers für die Verkehrssicherheit seiner Immobilien zu sorgen und für verursachte Schäden entsprechend zu haften:

"Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder eines Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Erhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, sofern der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat." § 836 BGB

Dieser Satz kann weitreichende Folgen haben: Denn der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann zur Existenzfrage werden. Deshalb ist die Absicherung mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung so wichtig.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Bei Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Werden Personen verletzt, zahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente. Hier leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Einige Beispiele:

  • Aufgrund unzureichender Beleuchtung im Bereich des Hauseinganges stolpert der Besuch Ihres Mieters über eine Treppenstufe und bricht sich den Arm. Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
  • Ein Passant rutscht wegen Glatteis oder Laub auf dem nicht gereinigten Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich dabei. Auch hier kommt die Versicherung für den Schaden auf.
  • Bei einem Sturm fällt ein Dachziegel herunter und trifft ein parkendes Auto. Der Hauseigentümer ist dafür verantwortlich und wird dafür haftbar gemacht, die Haftpflichtversicherung gleicht den Schaden aus.

Versichert sind Eigentümer bzw. Inhaber von privat genutzten Mietobjekten - dies schließt Häuser, Garagen, selbstbewohnte Mehrfamilienhäuser sowie unbebaute Grundstücke ein. Außerdem können sich Eigentümergemeinschaften, unabhängig davon ob die Wohnungen selbstbewohnt oder privat vermietet sind absichern.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schließt viele allgemeine Risiken ein. Für spezielle Risiken gibt es ein eigenes Haftpflicht-Angebot:

  • Gewerblich genutzte Objekte können nicht versichert werden.
  • Die Versicherung unbebauter Grundstücke, die größer als 2.000 qm sind können ebenfalls nicht versichert werden.

Eine bereits bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung können Sie in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Verträge mit einer Dauer von mehr als 3 Jahren können ab dem 3. Jahr jährlich mit derselben Frist gekündigt werden. Werden Ihre Versicherungsbeiträge erhöht, ist ein sofortiger Wechsel möglich, wenn Sie innerhalb eines Monats kündigen.

Sie möchten Ihr Angebot nicht online anfordern?

Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Finanzierung unsicher sind oder allgemeine Fragen haben: Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch für eine kurze, unverbindliche Einschätzung Ihres Finanzierungsvorhabens zur Verfügung. Rufen Sie uns kostenlos an!
0800 200 15 15 75
(Mo. - Fr. 8 - 22 Uhr, Sa/So 9 - 18 Uhr)

Sie können uns Ihre Fragen und Wünsche auch per E-Mail übermitteln. Die Interhyp-Kundenbetreuung hilft Ihnen gerne weiter und meldet sich bei Ihnen per Telefon oder E-Mail:

Anrede: Nachname:
E-Mail-Adresse: Telefon:
Ihre Nachricht:
Abschicken

Wichtig: Ihr individuelles Angebot ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostet Sie, wie auch die persönliche Beratung, keinen Cent extra!

Sie möchten Ihr Angebot nicht online anfordern?

Dann nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung und sichern Sie sich das passende Konsumentenkreditangebot – innerhalb weniger Minuten erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne auch für allgemeine Fragen rund um unsere Finanzierungsangebote zur Verfügung. Rufen Sie uns kostenlos an!

0800 200 15 15 42
(Mo. - Fr. 9 - 19 Uhr)

Sie können uns Ihre Fragen und Wünsche auch per E-Mail übermitteln. Die Interhyp-Kundenbetreuung hilft Ihnen gerne weiter und meldet sich bei Ihnen per Telefon oder E-Mail:

Anrede: Nachname:
E-Mail-Adresse: Telefon:
Ihre Nachricht:
Abschicken

Wichtig: Ihr individuelles Angebot ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostet Sie, wie auch die persönliche Beratung, keinen Cent extra!